Dichtheitsprüfung - Rohr-Jet

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Dichtheitsprüfung

Wie funktioniert eine Dichtheitsprüfung?

Die Dichtheitsprüfung kann gemäß den geltenden technischen Vorschriften (DIN EN 1610)-Richtlinie "Dichtheitsprüfung an Abwasseranlagen Grundstück (Erfüllung 2015" grundsätzlich mit Luft- oder Wasserdruck durchgeführt werden.
Auf dem Grundstück werden wegen der besseren Praktikabilität und aus Sicherheitsgründen mehrheitlich Wasserdichtheitsprüfungen durchgeführt. Dabei ist ein Prüfdruck von 0,5 bar (= 5 Meter Wassersäule!) auf den höchsten Punkt des Netzes aufzubringen. Dies ist einerseits im vorhandenen Baubestand mit verfahrenstechnischem Zusatzaufwand verbunden, der die Kosten erheblich in die Höhe treibt, zum anderen werden bei diesem Verfahren Prüfdrücke erzeugt, die im Betrieb der Leitung selbst theoretisch niemals entstehen können. Bei manchem Einfamilienhaus läge der Hochpunkt der Wassersäule deutlich über dem höchsten überhaupt vorhandenen Entwässerungsgegenstand im Hause!
Eine sinnvoller Weise durchzuführende Dichtheitsprüfung funktioniert also folgendermaßen:
Zuerst werden die Länge und die Nennweite der zu prüfenden Leitung bzw. des zu prüfenden Netzabschnitts ermittelt. Dann errechnet man aus diesen Daten die von Wasser benetzte Rohrinnenfläche. Aus der Rohrinnenfläche als Bezugswert ergibt sich nach einer festgelegten Berechnungsformel, wie viel Wasser bei der Dichtheitsprüfung in einem vorgegebenen Zeitraum aus der Leitung verloren gehen darf. Wenn der zulässige Wasserverlust überschritten wird, gilt das Rohr als undicht. Prüfhöhe ist 50 Zentimeter über dem höchsten Scheitelpunkt der Leitung. Im Regelfalle entspricht dies der Oberkante des höchsten Bodeneinlaufs im Gebäude.
Das technische Vorgehen bei der Wasserdichtheitsprüfung unterscheidet sich je nachdem, ob ein einzelner Leitungsabschnitt oder ein vollständiges Netz zu prüfen ist.
Soll ein Grundleitungssystem im Ganzen auf Dichtheit geprüft werden, verschließt man das Netz an seinem tiefsten Punkt druckdicht mit einer pneumatischen Rohrblase und füllt es vom tiefst liegenden Einlauf aus mit Wasser auf. Gibt es Bodeneinläufe auf unterschiedlichem Höhenniveau, so müssen die tiefer liegenden gegebenenfalls mit einer Blase verschlossen werden. Sobald der Wasserspiegel am höchsten Punkt des Netzes (in der Regel einem Bodeneinlauf) stabil steht, beginnt der 15minütige Prüfzeitraum. Ein sinkender Wasserspiegel wird durch Wasserzugabe laufend ausgeglichen, wobei die nachgefüllte Wassermenge exakt gemessen wird. Aus diesem Messwert ergibt sich das Prüfergebnis, das in einem Prüfprotokoll festgehalten wird. Wird der erlaubte Wasserzugabewert im Prüfzeitraum überschritten, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gleiche gilt, wenn sich von vorne herein kein stabiler Wasserstand im System erzeugen lässt. Dann ist von erheblicher Undichtigkeit des Systems auszugehen und dieser Befund entsprechend fest zu halten.
Einzelne Leitungsabschnitte in einem Rohr werden in gleicher Weise geprüft, indem man den zu prüfenden Abschnitt beidseitig mit Rohrblasen verschließt. Über eine Schleuse in der tiefer liegenden Blase und einen angeschlossenen Schlauch wird das System mit Wasser gefüllt, das die Luft aus der Leitung verdrängt; der Wasserstand wird hierbei im Schlauch kontrolliert.
Nach dem gleichen Prinzip erfolgt die Prüfung von Schächten aller Art: Erst wird aus Größe und Geometrie des Schachts eine zulässige Wasserverlustmenge errechnet, dann werden die Zu- und Abläufe verschlossen und schließlich zeigt eine 15minütige Füllstandsprüfung, wie viel Wasser das Bauwerk verliert.
Die beschriebene Verfahrensweise lässt erkennen, wie wichtig es ist, die Innenflächen von Leitungen und Schächten im Vorfeld der Prüfung exakt zu ermitteln. Das wiederum ist ohne genaue Plandaten zu Lage, Länge und Nennweiten der Schächte und Rohre nicht möglich, so dass eine präzise Bestanderfassung mit Erstellung eines Bestandsplans eine unabdingbare Prüfvoraussetzung ist. Nicht behebbare messtechnische Ungenauigkeiten sollten sich in der Beurteilung des Prüfergebnisses durch den Prüfer niederschlagen.
Praktische Probleme ergeben sich häufig aus der Verzweigung von Leitungssystemen, insbesondere wenn die Abzweige unzugänglich unter der Grundplatte des Gebäudes liegen. Hier ließen sich bislang nur summarisch ganze Netze prüfen, nicht jedoch einzelne Leitungsabschnitte. Damit ließen sich Schäden zwar grundsätzlich messen, aber räumlich nicht präzise lokalisieren. Für die spätere Wahl des geeigneten und wirtschaftlichsten Sanierungsverfahrens sind genaue Aussagen über das „Wo und Wie“ der Schäden jedoch sehr wichtig. Seit 2003 sind aber abbiegefähige Prüf- und Inspektionssysteme verfügbar, die auch dieses Problem lösen.

Wann Kamera-Untersuchung, wann Dichtheitsprüfung ?
Die Zustandserfassung hat flächendeckend durch eine optische Inspektion (z.B. Kanalfernsehanlage) zu erfolgen. Verfahrensbedingt lässt aber eine optische Inspektion keine eindeutige Aussage zur Dichtheit zu! Ist eine optische Inspektion nicht durchführbar oder wird sie als nicht ausreichend angesehen, ist eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 Richtlinie "Dichtheitsprüfung an Abwasseranlagen 2002" mit Wasser oder Luft durchzuführen. Interpretationsbedürftig ist im Einzelfall natürlich die Formulierung "wird eine optische Untersuchung als nicht ausreichend angesehen...". Sie setzt die Expertise des optischen Befundes durch einen qualifizierten Ingenieur oder die zuständige Behörde voraus (und nicht etwa durch den Operator des TV-Fahrzeugs oder gar durch den Grundstücksbesitzer selbst!) Das ist umso wichtiger, als man weiß, dass optisch intakte Leitungen zu einem erheblichen Prozentsatz eine Druckprüfung dennoch nicht bestehen: Selbst PVC-Leitungen ohne Dichtringe können optisch durchaus intakt aussehen. Wenn ernst zu nehmende Anhaltspunkte bestehen, dass der optische Eindruck täuscht (z.B. das Alter der Leitungen oder das Wissen um bekannte systembedingte Materialmängel, etwa der Einbau von Teerstrickdichtungen in Tonleitungen bestimmten Alters), ist der Ingenieur gut beraten, eine optische Untersuchung anzweifeln. Sonst besteht das Risiko, dass aufgrund einer TV-Inspektion Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die sich als unzureichend und somit als Fehlinvestition erweisen.
Bei Neubau, Garantiearbeiten oder Sanierung einer Leitung empfiehlt sich für die Abnahme sowohl optische Inspektion als auch eine Dichtheitsprüfung zu kombinieren.
Ein Risiko liegt für den Grundstücksbesitzer darin, dass häufig Teile des Grundleitungsnetzes nicht mit einer Kamera erreichbar sind. In diesem Falle ist (als einzige Möglichkeit einer kompletten Prüfung) stets eine Dichtheitsprüfung durchzuführen - und zwar für das gesamte Netz einschließlich der unter Umständen bereits per Kamera inspizierten Bereiche; eine separate Druckprüfung nur der optisch nicht inspizier baren Bereiche scheitert daran, dass diese natürlich für die Druckprüftechnik genauso unzugänglich sind wie für die TV-Kamera.

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